Stand: September 2026
AGB
PLAYMAKER Camps
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Veranstalter der PLAYMAKER Camps ist:
Playmaker GmbH
Anne-Frank-Ring 12a
35463 Fernwald
Geschäftsführer: Sonny Kittel
Amtsgericht Gießen, HRB 12462
E-Mail: info@playmakeracademy.de
Diese AGB gelten für die Teilnahme an den von der Playmaker GmbH angebotenen Fußballcamps und vergleichbaren zeitlich festgelegten Camp-Veranstaltungen.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das für das jeweilige Camp vorgesehene Anmeldeverfahren.
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter eine verbindliche Anmeldung für das ausgewählte Camp ab.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Playmaker GmbH zustande.
Art, Termin, Ort, Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Camp-Ausschreibung in Verbindung mit diesen AGB.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Camp-Ausschreibung.
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu bezahlen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Camp ist die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Campbeginn.
Ist die Teilnahmegebühr bei Campbeginn nicht vollständig eingegangen, kann die Playmaker GmbH die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
§ 4 Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Camp-Ausschreibung.
Hierzu können insbesondere Trainingseinheiten, Verpflegung, Getränke, Ausstattung oder weitere ausdrücklich genannte Leistungen gehören.
Organisatorische Änderungen des Ablaufs, der Trainingsgruppen, Trainer oder Trainingsinhalte bleiben möglich, soweit der Gesamtcharakter des Camps hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
§ 5 Camp-Ausstattung und Personalisierung
Soweit eine Camp-Ausstattung Bestandteil des jeweiligen Angebots ist, ergibt sich deren Umfang aus der Camp-Ausschreibung.
Für Camps mit personalisierter Ausstattung kann die Playmaker GmbH einen Stichtag für Anmeldung, Zahlung bzw. Personalisierung festlegen.
Bei später Anmeldung oder Zahlung können eine Personalisierung sowie die Bereitstellung personalisierter Ausstattung bis zum Campbeginn nicht garantiert werden.
In diesem Fall kann die Ausstattung unpersonalisiert ausgegeben werden.
Ein Anspruch auf eine nachträgliche Personalisierung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Stornierung ist in Textform mitzuteilen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis einschließlich 30 Tage vor Campbeginn: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor Campbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- ab 13 Tage vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Playmaker GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Kosten für individuell angefertigte oder personalisierte Ausstattung können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
§ 7 Teilweise Nichtteilnahme
Kann ein Teilnehmer einzelne Tage oder Teile eines Camps aus Gründen, die nicht von der Playmaker GmbH zu vertreten sind, nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit die vereinbarte Leistung von der Playmaker GmbH ordnungsgemäß angeboten wird.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Absage oder Änderungen durch die Playmaker GmbH
Die Playmaker GmbH kann ein Camp aus wichtigem Grund absagen oder notwendige organisatorische Änderungen vornehmen.
Hierzu zählen insbesondere eine unzureichende Teilnehmerzahl, die Sperrung oder Nichtverfügbarkeit der Sportanlage, behördliche Anordnungen, extreme Wetterbedingungen oder sonstige Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt oder der wesentliche kurzfristige Ausfall erforderlicher Trainer oder Betreuungspersonen.
Bei vollständiger Absage des Camps durch die Playmaker GmbH wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig informiert.
§ 9 Gesundheit und Teilnahmefähigkeit
Die Teilnahme setzt eine ausreichende gesundheitliche und sportliche Belastbarkeit voraus.
Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verletzungen oder andere für die sichere Durchführung des Camps relevante Besonderheiten sind der Playmaker GmbH vor Campbeginn mitzuteilen.
§ 10 Verhalten und Aufsicht
Den Anweisungen der Trainer und Betreuungspersonen ist insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Von allen Teilnehmern wird ein respektvoller und fairer Umgang erwartet.
Bei erheblichem oder wiederholtem Fehlverhalten, insbesondere bei Gefährdung anderer Teilnehmer oder erheblicher Störung des Campbetriebs, kann ein Teilnehmer von einzelnen Programmpunkten oder in schwerwiegenden Fällen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Aufsicht durch die Playmaker GmbH beginnt mit dem für das jeweilige Camp angegebenen Beginn bzw. der ausdrücklich gebuchten Betreuungszeit und endet mit dem vorgesehenen Ende der jeweiligen Betreuung.
§ 11 Haftung
Die Playmaker GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Playmaker GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Playmaker GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
Eine Einwilligung zur Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen für Website, Social Media, Werbung oder sonstige Öffentlichkeitsarbeit ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Eine entsprechende Einwilligung wird, soweit erforderlich, separat und freiwillig eingeholt.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Playmaker GmbH.
§ 14 Widerrufsrecht
Für Verträge zur Teilnahme an einem PLAYMAKER Camp besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Die vertraglich eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten gemäß § 6 bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon unberührt.